AUSSAGE 2
Wer unbefugt Daten, die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, vorsätzlich löscht oder verändert,
begeht eine ernstzunehmende Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt ist.
Ist diese Aussage ...
RICHTIG
FALSCH