Wissenswertes rund um die VSA
Verschlusssachenanweisung - was ist das?







AUSSAGE 1

Zur Kennzeichnung eines Dokumentes, das ich
als VS-NfD einstufen will, muß der Vermerk
"VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" deutlich lesbar
auf dem 1. Blatt in der Kopfzeile stehen.
Was denken Sie, stimmt das??

Diese Aussage ist ...


RICHTIG
FALSCH

AUSSAGE 2

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH-Dokumente(VS-NfD)
darf ich unverschlüsselt an jede vertrauenswürdige
Person per E-Mail weiterleiten. Ich muss dabei
nur darauf achten, im Kopf der E-Mail
ausdrücklichauf die Vertraulichkeit
des Inhaltes der E-Mail hinzuweisen.

Diese Aussage ist ...


RICHTIG
FALSCH

AUSSAGE 3

Wenn ich VS-Dokumente in Papierform innerhalb
unserer Behörde weiterleite oder an die
Hausverwaltung zum Vernichten sende, muss ich
nichts weiter beachten. Schließlich sind auch
die Botinnen und Boten zur Verschwiegenheit verpflichtet und es bleibt ja "im Haus".

Reicht das aus?

JA
NEIN


AUSSAGE 4


Darf ich VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH-Dokumente(VS-NfD) außer Haus mitnehmen
oder im Homeoffice bearbeiten?



JA
NEIN


AUSSAGE 5


"VERSCHLUSSSACHEN" sind vertrauliche Papierdokumente, die man immer "unter Verschluss" halten muss, wenn man nicht gerade damit arbeitet und sie nicht im direkten Blickfeld hat.


JA
NEIN

AUSSAGE 6

Um ein Dokument als "VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH(VS-NfD) einzustufen und zu
kennzeichnen, muss der Autor zuvor die
Genehmigung seiner/seines Geheimschutzbeauftragten schriftlich einholen.

Ist diese Aussage richtig?


JA
NEIN


 

 

 

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